Einführung des Projektes „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen
Praxislerntage sind eine Form des dualen Lernens und finden auf der Grundlage des Lehrplans statt. Im Mittelpunkt der Praxislerntage steht die Weiterentwicklung des Unterrichts durch eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung im 8. und 9. Schuljahrgang der Förderschule.
Während der Praxislerntage werden allgemeinbildende, fächerverbindende und fächerübergreifende Unterrichtsinhalte und die praktische Tätigkeit in einem von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgewählten Betrieb, miteinander verbunden. Das Lernen in Form von Praxislerntagen stellt ein Lernen an einem anderen Ort dar. An diesem sollen die Schüler:innen die erworbenen schulischen Kenntnisse in der Praxis gezielt wiedererkennen, anwenden und festigen. Damit ist das Modellprojekt keine Maßnahme zur vertiefenden Berufsorientierung. Die teilnehmenden Schüler:innen werden jedoch über die jeweiligen Berufsfelder informiert und bekommen notwendige Verhaltensweisen und Normen vermittelt.
Alle Schüler:innen einer Klasse leisten den Praxislerntag an ein und demselben von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen oder wöchentlichem Rhythmus ab. Die Teilnahme ist für alle Schüler:innen verpflichtend. Die Unterrichtszeit beträgt für die Schüler:innen am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt. Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort.
Die ausgewählten Praxislernorte sollen sich in der Regel am oder in der Nähe des Schulortes oder des Wohnortes der Schülerin oder des Schülers befinden. Die Entfernung zwischen Wohnung der Schüler:innen und dem ausgewählten Praxislernort darf nicht mehr als 30 Kilometer betragen und sollte sich in den Verwaltungsgrenzen des jeweiligen Schulträgers befinden. Es dürfen nur Praxislernorte ausgewählt werden, die sich im Land Sachsen-Anhalt befinden.
Durch die Praxislerntage ist sicherzustellen, dass einerseits durch einen schülerdifferenzierten Unterricht am Praxislernort ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler:innen geleistet und andererseits die Verbesserung der Ausbildungsreife intendiert wird. Die Schule muss Synergien zwischen dem Schülerbetriebspraktikum, weiteren Berufsorientierungsangeboten und den Praxislerntagen schaffen. Dadurch sollen die Schüler:innen von der expliziten vertiefenden Berufsorientierung (Schülerbetriebspraktikum) und dem handlungsorientierten Unterricht in Theorie und Praxis (Praxislerntage) profitieren.
(Quelle: Franziska Labitzke, LISA Magdeburg)
Seit dem Januar 2023 nehmen die Schüler:innen der „Albert Schweitzer“ Schule Halberstadt 14-tägig am Projekt teil. Die Klasse 8b beginnt ab dem 18.01.2023 und die Klasse 8c voraussichtlich im März wöchentlich mit den Praxislerntagen. Danken möchten wir an dieser Stelle den Betrieben bzw. den Unternehmen, welche Plätze für unsere Schüler:innen bereit gestellt haben. Den Kontakt zu den Betrieben und die Unterstützung übernehmen Herr Hoppe und Herr Seifarth in unserer Schule.
Praxislernorte der Klasse 8 der „Albert Schweitzer“ Schule Halberstadt
- Tiergarten Halberstadt, 38820 Halberstadt, Gröperstr. 88
- „Neues Wohnen“ Wohnpark Derenburg, Tagespflege Derenburg, 38895 Derenburg, An der Kegelhalle 3 c-f
- NP-Markt, 38828 Wegeleben, Lange Straße 42
- Senioren-Service-Zentrum „Haus Pawlow“, Puschkinstraße 1, 38820 Halberstadt,
- EDEKA Meier, 38838 Dingelstedt, Bahnhofchaussee 119f
- EDEKA Katrin Bienek, 38820 Halberstadt, Theaterpassage 3
- Agrar-Genossenschaft Hessen eG, 38835 Hessen
- STALA Halberstadt, 38820 Halberstadt, Gröperstraße 88